Kein Parteienverkehr! Bitte kommen Sie nur nach Terminvereinbarung

Tätigkeitsbereiche
& Schwerpunkte

Asylrecht und Fremdenrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Ihrem Asylrechtsverfahren.

Wir begleiten Sie zu Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und zu Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG).

Wir verfassen Schriftsätze in laufenden Verfahren, erheben für Sie Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und den Verfassungsgerichtshof sowie Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof.
Ebenso unterstützen wir Sie im Falle einer Aberkennung von Asyl bzw. subsidiären Schutz und in Verfahren zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen gegen Sie, wie Abschiebung, Einreiseverbot oder Schubhaft.

Asylrecht und Fremdenrecht; Nadja Lorenz
Aufenthaltsrecht und Bleiberecht​​

Aufenthaltsrecht und Bleiberecht​

Wir betreuen Sie in Fragen zur Arbeitsmigration (Schlüssel- und Fachkraft), Familienzusammenführung und sämtlichen Verfahren in Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und Niederlassungsbewilligungen.

Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich sind wir imstande zielgerichtete und individuelle Lösungen für Sie zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie auch in Verfahren zum humanitären Aufenthalt (Bleiberecht) sowie beim Umstieg von asylrechtlichen Aufenthaltstitel in das Niederlassungsrecht (Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, Daueraufenthalt-EU etc.). Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt zudem die Zuwanderung nach Unionsrecht dar.

Staatsbürgerschaftsrecht​

Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Wir begleiten Sie zu Terminen bei der Staatsbürgerschaftsbehörde (z.B. MA35), zu Verhandlungen vor dem Landesverwaltungsgericht, erstatten für Sie Stellungnahmen und erheben Beschwerden.

Staatsbuergerschaftsrecht
Straf- und Opferschutz Rechtsanwältin Nadja Lorenz

Strafrecht und Opferschutz​

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Opfer von Gewalt geworden sind, helfen wir Ihnen.

Wir unterstützen Sie im Strafverfahren gegen den:die Täter:in Ihre Rechte und Interessen zu wahren sowie Schadenersatz für die erlittenen Verletzungen zu erlangen. Bei unserer Tätigkeit im Bereich Opferschutz arbeiten wir eng mit spezialisierten Einrichtungen zusammen.

Wenn Ihnen selbst Straftaten vorgeworfen werden, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Wir begleiten Sie zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Familienrecht

Wenn Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit familiären Konflikten benötigen, stehen wir Ihnen vertretend und beratend zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten, bei Unterhaltsklagen und in Scheidungsverfahren.
Auch in Hinblick auf geplante Eheschließungen bzw. Eingetragene Partnerschaften beraten wir Sie gerne. Insbesondere auch bei internationaler Anknüpfung sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Familienrecht
Maßnahmenbeschwerden gegen die Polizei

Maßnahmenbeschwerden gegen Polizeigewalt

Maßnahmen-
beschwerden gegen Polizeigewalt

Sind Sie Opfer eines ungerechtfertigten Übergriffs durch Sicherheitskräfte / Polizei geworden?

Wir verfassen wir für Sie die entsprechenden Beschwerden und begleiten Sie durch das Verfahren.

Ausgewählte Erfolge

Entscheidung - § 4a AsylG kein Prozesshindernis für inhaltliche Entscheidung im Familienverfahren

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.12.2023; Ra 2023/20/0023

Entscheidung zur Verletzung der Verhandlungspflicht bei ungeklärter Staatsbürgerschaft

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 02.02.2023; Ra 2022/18/0266

Entscheidung zu mangelnden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten einer chronisch-kranken Minderjährigen in Georgien

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 19.09.2022; E406/2022 ua

Entscheidung zum unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.07.2022; Ro 2021/22/0013 

Entscheidung zu mangelnder Auseinandersetzung mit kinderspezifischen Länderberichten betreffend die Versorgungs- und Sicherheitslage im Irak

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 07.06.2021; E3553/2020 ua

Entscheidung zur mangelnden Schutzfähigkeit des bengalischen Staates vor Verfolgung durch Private bei Homosexualität

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10.03.2021; E4058/2020

Entscheidung zur Asylrelevanz von Verfolgung von Homosexuellen in Bangladesch

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.02.2021; Ra 2020/18/0500

Entscheidung zur fehlenden Auseinandersetzung mit der Situation von Frauen und Kindern im Irak

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 08.06.2021; E 149-151/2021

Entscheidung zur mangelhaften Auseinandersetzung mit Länderberichten des UNHCR und EASO, insbesondere im Hinblick auf die körperliche Beeinträchtigung, somit der Arbeits- und Selbsterhaltungsfähigkeit, eines afghanischen Asylwerbers

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 23.02.2021; E4327/2020

Entscheidung zum Daueraufenthaltsrecht von Künstler:innen aus Drittstaaten

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.04.2016; Ro 2015/22/0010

Entscheidung zur Bedeutung des unionsrechtlichen Rechts auf Daueraufenthalt bei einer Aufenthaltsbeendigung

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.03.2014; 2013/22/0320

Entscheidung zum Kindeswohl bei der Trennung von Vater und Kind bei Außerlandesbringung

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12.10.2016; E1349/2016

Entscheidung zu rechtlichen Auswirkungen einer nicht unionsrechtskonformen Umsetzung von Richtlinien (hier: Student:innenrichtlinie) im Fremdenrecht

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.06.2013; 2010/18/0405

Entscheidung zur Frage des Schulerfolges bei der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung Schüler

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.05.2013; 2013/22/0050

Entscheidung betreffend Aufenthaltsbeendigung wegen einer angenommenen Aufenthaltsehe

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.02.2012; 2010/18/0295

Entscheidung zur Bedeutung von arbeitsrechtlichen Vorverträgen bei Unterhaltssicherung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 09.09.2010; 2008/22/0113

Kontakt

Wir nehmen uns für unsere Mandant:innen Zeit. Daher bedarf es einer vorhergehenden Kontaktaufnahme via Kontaktformular, Telefon oder E-Mail zur Vereinbarung eines Termines.